
Merry Christmas!

Sehr interessant waren auch die Einlassungen von BGM Leonhard Eder zum Thema „Berufsmäßiger Bürgermeister“ ab 2026. Die Tagesordnung an diesem Abend war bereits weit fortgeschritten und die Versammlung war schon ziemlich am Ende des Fragen-, Anträge- und Wünsche-Teils angelangt, da gab es sehr eilig und hastig noch ein paar Sätze, quasi als Nachtrag, zum „geplanten“ zukünftigen Status des ersten Bürgermeisters. Eder tritt nach eigenen Angaben 2026 nicht mehr an, jetzt soll der „politische“ Nachwuchs ran. Den anschließenden Ausführungen nach habe Eder bereits mit „allen“ gesprochen (Zurecht fragt man sich an dieser Stelle, wer bitteschön genau „alle“ denn sind.) und angeblich sei keiner bereit das Bürgermeisteramt „ehrenamtlich“ wie bisher zukünftig weiter auszuüben.
Zur Erinnerung:
Ehrenamtlich heißt hier ca. 4.000 Euro pro Monat, zuzüglich z.B. Sonderzahlung und Reisekosten und als buchstäbliche Krönung einen amtszeitabhängigen, wirklich nicht zu knappen „Ehrensold“ nach dem Ausscheiden im Alter, und das alles neben dem von fast allen ehrenamtlichen Bürgermeistern noch ausgeübten Hauptberuf.
Das Geld und die „Zuckerl“ reichen aber offenbar dem geneigten IGT Nachwuchs nicht mehr aus. Ob auch mit der ABT, also den sogenannten „aktiven“ Bürgern gesprochen wurde ist nicht bekannt. Auch mit den anderen ca. 1.400 Bürgerinnen und Bürgern ist sicherlich nicht über dieses Thema gesprochen worden, somit ist der Kreis der „Regierigen“ vermutlich sehr überschaubar und klein.
Gegenwärtig sind übrigens knapp 800 von etwas mehr als 2.000 ersten Bürgermeistern in Bayern ehrenamtlich tätig (Q1), was als klares Bekenntnis für den Status des „ehrenamtlichen Bürgermeisters“ gewertet werden kann. Ein starkes Zeichen und ein gutes Signal nicht zuletzt auch an die vielen Ehrenamtlichen in diesen Gemeinden. Mit gutem Beispiel voranzugehen und Maß und Ziel bei der Vergütung zu halten, gehören aber offenbar für den „politischen Nachwuchs“ in Tuchenbach schon lange nicht mehr zu den Grundtugenden, geschweige denn zum guten Ton.
Man ist sich seiner Sache (Wahlgewinn 2026) anscheinend sehr sicher und baut darauf, dass man damit auch diesmal wieder, wie schon bei vielen anderen Themen zuvor, ungeschoren und unbeschadet bei den Bürgerinnen und Bürgern davonkommt. Immerhin geht es um Mehrkosten von ca. 25.000 Euro bis 30.000 Euro pro Jahr (Q2), die unsere Gemeindekasse durch eine Statusänderung dann noch zusätzlich aufbringen muss. Doch bekanntermaßen hört beim Geld die Freundschaft auf. Dasselbe gilt hoffentlich in Zukunft auch für die blinde Gefolgschaft. Insbesondere dann, wenn nur hanebüchene und an den Haaren herbeigezogene Argumente für die „inflationäre Ausweitung“ der Amtsvergütung durch die Statusänderung angeführt werden.
Ein Argument für die ausufernde Forderung nach noch mehr Geld und üppiger Versorgung des „politischen“ Nachwuchses, als dann berufsmäßige Bürgermeisterin oder berufsmäßiger Bürgermeister, brachte unser scheidender ehrenamtlicher Bürgermeister dann doch noch sehr bemüht und plastisch auf die Bühne. Nämlich: Die Anforderungen seien in den letzten Jahren erheblich gestiegen und das Ganze sei aus seiner Sicht auch vor dem Hintergrund der vielen Termine gar nicht neben einem Hauptberuf bewältigbar. Tuchenbach habe zudem so viele Besonderheiten, um die man sich laufend kümmern müsse.
Wenn man es nicht besser wüsste, könnte man fast Mitleid bekommen.
Wir sagen nur:
Augen auf bei der Berufswahl und Schuster bleib bei deinen Leisten!
Fakt ist:
Wenn das Bewerberprofil, also die Fähigkeiten, Vorbildungen und dergleichen, welche eine Bewerberin oder ein Bewerber mitbringt, so gar nicht zum Anforderungsprofil eines kommunikativen, versierten, wissbegierigen und flexiblen Verwaltungskenners und -profis passt, ist es für Die- oder Denjenigen natürlich sehr schwer, das Amt überhaupt einigermaßen zufriedenstellend für alle auszuüben. Man würde ja z.B. auch keinen Elektro-Meister kommen lassen, um sich filigran und kunstvoll die Wände in der Wohnung anstreichen zu lassen, sondern einen Malermeister.
Manches passt eben nicht zusammen, und so sind die erzielten Ergebnisse eines „Mismatch” (Bewerber oder Stelleninhaber passt nicht zu den Anforderungen seines Jobs) für einen Ort und seine Bürgerinnen und Bürger mehr als ungenügend.
Diesen Umstand sollten sich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger für die Zukunft sehr genau überlegen, vor allem mit Blick auf den „politischen“ Nachwuchs in der, offenbar schon sehr siegesgewissen, Mehrheitsfraktion. Aber auch bei den anderen Bestandsgruppierungen ABT und WGT ist ein kritischer Blick auf die Bewerberriege durchaus von Nöten und dringend geboten.
Es geht schlicht und ergreifend darum, einen zukünftigen noch höher bezahlten „Mismatch“ unbedingt zu verhindern, weil es Tuchenbach einfach nicht guttut, mehr noch, weil es unsere Zukunftsperspektiven als Gemeinde erheblich einschränkt. Tuchenbach sollte endlich von Profis „verwaltet und gestaltet“ werden und dies natürlich auch weiterhin im Status eines ehrenamtlichen Bürgermeisters. Das ist essentiell für unsere Bürgerinnen und Bürger und unser Gemeinwesen.
Das Argument der gestiegenen Anforderungen und der zeitlichen Überlastung, resultierend aus einem offenbaren „Mismatch“, nun aber für noch mehr Geld und Versorgung heranzuziehen, ist schon ganz schön unverschämt und dreist.
Belege für den offenbaren bisherigen „Mismatch“ in der Ära Eder lassen sich ja genügend finden und anführen, so z.B.: Ein Bürgermeister, der seine Plakatverordnung ignorierte oder nicht kannte und von der eigenen Verwaltung harsch zurückgepfiffen werden musste, dem die Rechtsaufsicht erst einmal erklären musste, dass man Gemeindegrund und -boden nicht einfach beliebig unter Wert „verscherbeln“ kann und der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zahlreiche Missstände attestiert bekam, dabei so gravierende Missstände, wie fehlende Jahresabschlüsse und über zig Jahre zu niedrig kalkulierte Abwassergebühren. Die negativen Folgen der IGT-Dominanz für unser Gemeinwesen, in Form von exorbitanten Mehrkosten für die Erstellung der versäumten Jahresabschlüsse und von jahrelangen Mindereinnahmen bei den Abwassergebühren, sind offensichtlich und haben Tuchenbach zudem enorm geschadet.
Zudem hat die Staatsregierung und der Landtag, erst kürzlich, dem Umstand der gestiegenen Anforderungen dadurch Rechnung getragen, dass die Grenze für den Regelstatus eines berufsmäßigen Bürgermeisters von 5.000 Einwohnern auf 2.500 Einwohner abgesenkt wurde (Q3). In kleineren Gemeinden, wie hier in Tuchenbach, ist und bleibt aber der berufsmäßige Bürgermeister die absolute Ausnahme und ein „Sonderfall“, der z.B. für besonders aufwendige und komplexe Gemeindestrukturen zur Anwendung kommen kann. Das „Ehrenamt“ ist und bleibt hier aber der Regelfall.
Fazit:
Alle Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an einer professionellen und kompetenten Gemeindeführung ab 2026 haben, sollten sich zusammenschließen und ausloten, ob es kompetente, ehrenamtliche Bewerber gibt. Bereits in der Bürgerversammlung und im Nachgang auch in Hintergrundgesprächen waren bereits einige Stimmen und Bewerbungen dahingehend wahrnehmbar. Ca. 25.000 Euro bis 30.000 Euro pro Jahr an Mehrkosten für die Gemeinde lassen sich durch Nichts rechtfertigen.
Denkbar wäre es, z.B. eine Bürgerliste „Ehrenamt mit Kompetenz“ ins Leben zu rufen, die dann die fähigsten und geeignetsten Kandidaten aufstellt, sowohl für den Gemeinderat als auch für das Bürgermeisteramt. Alle Bürgerinnen und Bürger, die also Interesse an der Beibehaltung des „ehrenamtlichen Bürgermeisteramtes“ haben, können sich gerne bei uns melden.
Als Bürgerinitiative für eine innovative und zukunftsorientierte Ortspolitik übernehmen wir gerne die anfängliche Moderation auf dem Weg hin zur Aufstellung einer neuen Bürgerliste „Ehrenamt mit Kompetenz“.
Kontaktieren Sie uns dazu gerne unter buergeranliegen@ub-tuchenbach.de.
Ihre Unabhängigen Bürger Tuchenbach
Quelle:
(Q1) Landesamt für Statistik, Tabelle mit Daten zum Status der Bürgermeister in Bayern: https://www.statistik.bayern.de/mam/wahlen/kommunalwahlen/bgm/ob_bgm.xlsx
(Q2) Eigene Berechnung auf Basis Art. 45 KWBG i.V.m. Anlage 1 KWBG und BayBesG, Art. 53 KWBG i.V.m. Anlage 3 KWBG: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKWBG und https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesG
(Q3) Statement zur Kommunalrechtsnovelle von Innenminister Joachim Herrmann: https://www.bayern.de/herrmann-landtag-beschliesst-kommunalrechtsnovelle-2023/