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Gemeinderatssitzung am 02.12.2024

Gremium:Gemeinderat
Sitzungstag:Montag, 02. Dezember 2024
Sitzungsbeginn:  20:00 Uhr
Ort, Raum:Sitzungssaal des Rathauses Tuchenbach

Öffentliche Tagesordnung:

01Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 21.10.2024
02Bericht des Bürgermeisters
03Neuaufstellung des Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan;Erneute Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V. m. § 4 Abs. 2 BauGB;
03 AAbwägungsbeschluss im Rahmen des Entwurfs zur Stellungnahme des Landratsamtes Fürth
03 BAbwägungsbeschluss im Rahmen des Entwurfs zur Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken
03 CAbwägungsbeschluss im Rahmen des Entwurfs zur Stellungnahme der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern
03 DAbwägungsbeschluss im Rahmen des Entwurfs zur Stellungnahme des Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Referat Infra I 3
03 EAbwägungsbeschluss im Rahmen des Entwurfs zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur- Referat 814
03 FAbwägungsbeschluss im Rahmen des Entwurfs zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg
03 GAbwägungsbeschluss im Rahmen des Entwurfs zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth
03 HAbwägungsbeschluss im Rahmen des Entwurfs zur Stellungnahme der N-Ergie Netz GmbH
03 IAbwägungsbeschluss im Rahmen des Entwurfs zur Stellungnahme der IHK Geschäftsstelle Fürth
03 JAbwägungsbeschluss im Rahmen des Entwurfs zur Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH
03 KAbwägungsbeschluss im Rahmen des Entwurfs zur Stellungnahme der Vodafone Kabel Deutschland Field Services GmbH
03 LAbwägungsbeschluss im Rahmen des Entwurfs zur Stellungnahme der PLEdoc GmbH
03 MAbwägungsbeschluss im Rahmen des Entwurfs zur Stellungnahme der TenneT TSO GmbH
03 NAbwägungsbeschluss im Rahmen des Entwurfs zur Stellungnahme der Infra Fürth GmbH
03 OAbwägungsbeschluss im Rahmen des Entwurfs zur Stellungnahme der Fernwasserversorgung Franken
03 PAbwägungsbeschluss im Rahmen des Entwurfs zur Stellungnahme der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH
03 QAbwägungsbeschluss im Rahmen des Entwurfs zur Stellungnahme der Deutsche Bahn AG
03 RAbwägungsbeschluss im Rahmen des Entwurfs zur Stellungnahme des Planungsverbandes Region Nürnberg
04Neuaufstellung des Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan; Erneute Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V. m. § 4 Abs. 2 BauGB; Feststellungsbeschluss
05Bauleitplanungen anderer Kommunen
05 AGemeinde Veitsbronn: Stellungnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Saugrabenäcker“ Nr. 52 und zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
05 BAntrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) der Herzo Energie GmbH zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 477 und 497 Gemarkung Zweifelsheim
05 CStadt Herzogenaurach: Stellungnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 73 „Herzoterrassen“ gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
06Bauanträge
06 AAntrag auf Befreiung zum Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens und einer Dachgaube auf Fl.Nr. 454/28 (Obermichelbacher Straße 26)
06 BAntrag auf isolierte Befreiung und Abweichung zur Errichtung eines Carports auf Fl.Nrn. 463/70 und 468/11 (Haferweg 26)
07Erlass einer Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Tuchenbach
08Erlass einer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
09Jahresabschlüsse 2019 und 2020; Feststellung, Entlastung und Ergebnisverwendung
09 AFeststellung Jahresergebnis 2019 und Entlastung
09 BErgebnisverwendung Jahresrechnung 2019
09 CFeststellung Jahresergebnis 2020 und Entlastung
09 DErgebnisverwendung Jahresrechnung 2020
10Mitteilungen und Anfragen
Quelle: Bürgerinformationssystem
Ihre Unabhängigen Bürger Tuchenbach (UBT)
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Aus aktuellem Anlass:

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Themen aus der Bürgerversammlung 2024 (Teil 2) – Berufsmäßiger Bürgermeister!?

Lukrativer Versorgungsposten für den „politischen“ Nachwuchs? NEIN, DANKE!
Ca. 25.000 Euro bis 30.000 Euro Mehrkosten pro Jahr? JETZT IST ES AN DER ZEIT ZU HANDELN!

Sehr interessant waren auch die Einlassungen von BGM Leonhard Eder zum Thema „Berufsmäßiger Bürgermeister“ ab 2026. Die Tagesordnung an diesem Abend war bereits weit fortgeschritten und die Versammlung war schon ziemlich am Ende des Fragen-, Anträge- und Wünsche-Teils angelangt, da gab es sehr eilig und hastig noch ein paar Sätze, quasi als Nachtrag, zum „geplanten“ zukünftigen Status des ersten Bürgermeisters. Eder tritt nach eigenen Angaben 2026 nicht mehr an, jetzt soll der „politische“ Nachwuchs ran. Den anschließenden Ausführungen nach habe Eder bereits mit „allen“ gesprochen (Zurecht fragt man sich an dieser Stelle, wer bitteschön genau „alle“ denn sind.) und angeblich sei keiner bereit das Bürgermeisteramt „ehrenamtlich“ wie bisher zukünftig weiter auszuüben.

Zur Erinnerung:

Ehrenamtlich heißt hier ca. 4.000 Euro pro Monat, zuzüglich z.B. Sonderzahlung und Reisekosten und als buchstäbliche Krönung einen amtszeitabhängigen, wirklich nicht zu knappen „Ehrensold“ nach dem Ausscheiden im Alter, und das alles neben dem von fast allen ehrenamtlichen Bürgermeistern noch ausgeübten Hauptberuf.

Das Geld und die „Zuckerl“ reichen aber offenbar dem geneigten IGT Nachwuchs nicht mehr aus. Ob auch mit der ABT, also den sogenannten „aktiven“ Bürgern gesprochen wurde ist nicht bekannt. Auch mit den anderen ca. 1.400 Bürgerinnen und Bürgern ist sicherlich nicht über dieses Thema gesprochen worden, somit ist der Kreis der „Regierigen“ vermutlich sehr überschaubar und klein.

Gegenwärtig sind übrigens knapp 800 von etwas mehr als 2.000 ersten Bürgermeistern in Bayern ehrenamtlich tätig (Q1), was als klares Bekenntnis für den Status des „ehrenamtlichen Bürgermeisters“ gewertet werden kann. Ein starkes Zeichen und ein gutes Signal nicht zuletzt auch an die vielen Ehrenamtlichen in diesen Gemeinden. Mit gutem Beispiel voranzugehen und Maß und Ziel bei der Vergütung zu halten, gehören aber offenbar für den „politischen Nachwuchs“ in Tuchenbach schon lange nicht mehr zu den Grundtugenden, geschweige denn zum guten Ton.

Man ist sich seiner Sache (Wahlgewinn 2026) anscheinend sehr sicher und baut darauf, dass man damit auch diesmal wieder, wie schon bei vielen anderen Themen zuvor, ungeschoren und unbeschadet bei den Bürgerinnen und Bürgern davonkommt. Immerhin geht es um Mehrkosten von ca. 25.000 Euro bis 30.000 Euro pro Jahr (Q2), die unsere Gemeindekasse durch eine Statusänderung dann noch zusätzlich aufbringen muss. Doch bekanntermaßen hört beim Geld die Freundschaft auf. Dasselbe gilt hoffentlich in Zukunft auch für die blinde Gefolgschaft. Insbesondere dann, wenn nur hanebüchene und an den Haaren herbeigezogene Argumente für die „inflationäre Ausweitung“ der Amtsvergütung durch die Statusänderung angeführt werden.

Ein Argument für die ausufernde Forderung nach noch mehr Geld und üppiger Versorgung des „politischen“ Nachwuchses, als dann berufsmäßige Bürgermeisterin oder berufsmäßiger Bürgermeister, brachte unser scheidender ehrenamtlicher Bürgermeister dann doch noch sehr bemüht und plastisch auf die Bühne. Nämlich: Die Anforderungen seien in den letzten Jahren erheblich gestiegen und das Ganze sei aus seiner Sicht auch vor dem Hintergrund der vielen Termine gar nicht neben einem Hauptberuf bewältigbar. Tuchenbach habe zudem so viele Besonderheiten, um die man sich laufend kümmern müsse.

Wenn man es nicht besser wüsste, könnte man fast Mitleid bekommen.

Wir sagen nur:

Augen auf bei der Berufswahl und Schuster bleib bei deinen Leisten!

Fakt ist:

Wenn das Bewerberprofil, also die Fähigkeiten, Vorbildungen und dergleichen, welche eine Bewerberin oder ein Bewerber mitbringt, so gar nicht zum Anforderungsprofil eines kommunikativen, versierten, wissbegierigen und flexiblen Verwaltungskenners und -profis passt, ist es für Die- oder Denjenigen natürlich sehr schwer, das Amt überhaupt einigermaßen zufriedenstellend für alle auszuüben. Man würde ja z.B. auch keinen Elektro-Meister kommen lassen, um sich filigran und kunstvoll die Wände in der Wohnung anstreichen zu lassen, sondern einen Malermeister.

Manches passt eben nicht zusammen, und so sind die erzielten Ergebnisse eines „Mismatch” (Bewerber oder Stelleninhaber passt nicht zu den Anforderungen seines Jobs) für einen Ort und seine Bürgerinnen und Bürger mehr als ungenügend.

Diesen Umstand sollten sich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger für die Zukunft sehr genau überlegen, vor allem mit Blick auf den „politischen“ Nachwuchs in der, offenbar schon sehr siegesgewissen, Mehrheitsfraktion. Aber auch bei den anderen Bestandsgruppierungen ABT und WGT ist ein kritischer Blick auf die Bewerberriege durchaus von Nöten und dringend geboten.

Es geht schlicht und ergreifend darum, einen zukünftigen noch höher bezahlten „Mismatch“ unbedingt zu verhindern, weil es Tuchenbach einfach nicht guttut, mehr noch, weil es unsere Zukunftsperspektiven als Gemeinde erheblich einschränkt. Tuchenbach sollte endlich von Profis „verwaltet und gestaltet“ werden und dies natürlich auch weiterhin im Status eines ehrenamtlichen Bürgermeisters. Das ist essentiell für unsere Bürgerinnen und Bürger und unser Gemeinwesen.

Das Argument der gestiegenen Anforderungen und der zeitlichen Überlastung, resultierend aus einem offenbaren „Mismatch“, nun aber für noch mehr Geld und Versorgung heranzuziehen, ist schon ganz schön unverschämt und dreist.

Belege für den offenbaren bisherigen „Mismatch“ in der Ära Eder lassen sich ja genügend finden und anführen, so z.B.: Ein Bürgermeister, der seine Plakatverordnung ignorierte oder nicht kannte und von der eigenen Verwaltung harsch zurückgepfiffen werden musste, dem die Rechtsaufsicht erst einmal erklären musste, dass man Gemeindegrund und -boden nicht einfach beliebig unter Wert „verscherbeln“ kann und der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zahlreiche Missstände attestiert bekam, dabei so gravierende Missstände, wie fehlende Jahresabschlüsse und über zig Jahre zu niedrig kalkulierte Abwassergebühren. Die negativen Folgen der IGT-Dominanz für unser Gemeinwesen, in Form von exorbitanten Mehrkosten für die Erstellung der versäumten Jahresabschlüsse und von jahrelangen Mindereinnahmen bei den Abwassergebühren, sind offensichtlich und haben Tuchenbach zudem enorm geschadet.

Zudem hat die Staatsregierung und der Landtag, erst kürzlich, dem Umstand der gestiegenen Anforderungen dadurch Rechnung getragen, dass die Grenze für den Regelstatus eines berufsmäßigen Bürgermeisters von 5.000 Einwohnern auf 2.500 Einwohner abgesenkt wurde (Q3). In kleineren Gemeinden, wie hier in Tuchenbach, ist und bleibt aber der berufsmäßige Bürgermeister die absolute Ausnahme und ein „Sonderfall“, der z.B. für besonders aufwendige und komplexe Gemeindestrukturen zur Anwendung kommen kann. Das „Ehrenamt“ ist und bleibt hier aber der Regelfall.

Fazit:

Alle Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an einer professionellen und kompetenten Gemeindeführung ab 2026 haben, sollten sich zusammenschließen und ausloten, ob es kompetente, ehrenamtliche Bewerber gibt. Bereits in der Bürgerversammlung und im Nachgang auch in Hintergrundgesprächen waren bereits einige Stimmen und Bewerbungen dahingehend wahrnehmbar. Ca. 25.000 Euro bis 30.000 Euro pro Jahr an Mehrkosten für die Gemeinde lassen sich durch Nichts rechtfertigen.

Denkbar wäre es, z.B. eine Bürgerliste „Ehrenamt mit Kompetenz“ ins Leben zu rufen, die dann die fähigsten und geeignetsten Kandidaten aufstellt, sowohl für den Gemeinderat als auch für das Bürgermeisteramt. Alle Bürgerinnen und Bürger, die also Interesse an der Beibehaltung des „ehrenamtlichen Bürgermeisteramtes“ haben, können sich gerne bei uns melden.

Als Bürgerinitiative für eine innovative und zukunftsorientierte Ortspolitik übernehmen wir gerne die anfängliche Moderation auf dem Weg hin zur Aufstellung einer neuen Bürgerliste „Ehrenamt mit Kompetenz“.

Kontaktieren Sie uns dazu gerne unter buergeranliegen@ub-tuchenbach.de.

Ihre Unabhängigen Bürger Tuchenbach

Quelle:

(Q1) Landesamt für Statistik, Tabelle mit Daten zum Status der Bürgermeister in Bayern: https://www.statistik.bayern.de/mam/wahlen/kommunalwahlen/bgm/ob_bgm.xlsx

(Q2) Eigene Berechnung auf Basis Art. 45 KWBG i.V.m. Anlage 1 KWBG und BayBesG, Art. 53 KWBG i.V.m. Anlage 3 KWBG: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKWBG und https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesG

(Q3) Statement zur Kommunalrechtsnovelle von Innenminister Joachim Herrmann: https://www.bayern.de/herrmann-landtag-beschliesst-kommunalrechtsnovelle-2023/

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Themen aus der Bürgerversammlung 2024 (Teil 1) – Das Seniorenprojekt

Preisanpassung beim Seniorenprojekt? Ja! – Aber immer noch zu niedrig? Vielleicht! – Es gibt auf jeden Fall gute Gründe, die dafürsprechen.
Die Ausgangslage

Wie der Bürgermeister nun auf der Bürgerversammlung bestätigte, belaufen sich die Mehreinnahmen der Gemeinde durch die jüngst erfolgte Preisanpassung aufgrund des nötig gewordenen neuen und erweiterten Gutachtens beim Seniorenprojekt auf ca. 70.000 Euro. Damit ist der Erfolg des beherzten Eingreifens (Einschalten der Rechtsaufsicht, neues Gutachten) unseres Sprechers, Stefan Spielvogel, gegen den bis zu Letzt forcierten und verteidigten „Schleuderpreis“ von 150 Euro/m² der anderen Mitglieder des Gemeinderats, nun für alle Bürgerinnen und Bürger offiziell bekannt gemacht und eindeutig beziffert worden.
(Die Hintergründe und die Vorgeschichte dazu lesen Sie übrigens ausführlich und exklusiv im neuen DURCHBLICK 02/2024 auf Seite 1)

Eine kleine Nebenrechnung

Wie bereits öffentlich bekannt handelt es sich bei der zu verkaufenden Teilfläche des Grundstücks um ca. 1.700 m². Teilt man nun die 70.000 Euro durch die 1.700 m² kommt man auf einen Mehrerlös von ca. 41 Euro/m² und einen Gesamtpreis von jetzt 191 Euro/m².
Aus unserer Sicht: Immer noch nicht angemessen und möglicherweise immer noch viel zu niedrig!

Warum? Was sind die Gründe?

Die neusten Zahlen des Gutachterausschusses (Q1) weisen für den Altort Tuchenbach, in welchem sich das Grundstück befindet, einen Wert für ein baureifes Grundstück von 355 Euro/m² (Q2) aus, natürlich erschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfrei. Auch die jüngsten Verkäufe in Tuchenbach deuten auf ein ähnlich hohes Preisniveau hin. Stellt sich die Frage: Was genau rechtfertigt also immer noch einen Abschlag von 164 Euro/m²? Hierzu verlangen wir Aufklärung und volle Transparenz!

Was folgt daraus?

Alle Bürgerinnen und Bürger sollten an dieser Stelle wirklich wachsam sein und die zeitnah geplante Transaktion weiterhin kritisch mitverfolgen, noch besser, einen Verkauf zum fairen Marktpreis gegenüber der Ortsspitze energisch einfordern, denn schließlich ist es unser aller Gemeindevermögen, das hier zur fragwürdigen Disposition steht.

Ein „Verscherbeln“ kommt für uns jedenfalls nicht in Frage. Wir alle haben schließlich auch faire und marktfähige Preise zum jeweiligen Kaufzeitpunkt für unsere eigenen Grundstücke in Tuchenbach bezahlt. Warum sollte diesmal plötzlich Alles anders laufen? Warum soll es Sonderkonditionen für einen kommerziellen Bauträger und Investor geben? Für uns nicht nachvollziehbar!

Angesichts der desolaten Finanzlage und der maroden Zustände der örtlichen Infrastruktur hat wohl niemand ernsthaft Interesse an Mindereinnahmen. Oder etwa doch? Auf jeden Fall ist es aus unserer Sicht die Aufgabe des ersten Bürgermeisters, als Sachwalter unserer Bürgerinteressen, den Verkauf entweder voll marktfähig durchzuführen oder das Grundstück für andere denkbare Zwecke vorerst im Gemeindevermögen zu belassen.

Ihre Unabhängigen Bürger Tuchenbach

Quellen:
(Q1): https://www.landkreis-fuerth.de/zuhause-im-landkreis/umwelt-und-bauen/geschaeftsstelle-des-gutachterausschusses.html

(Q2): https://geoportal.bayern.de/bayernatlas (Bayern Atlas, Thema: Planen und Bauen, Bodenrichtwerte) oder bald neu unter: https://atlas.bayern.de/ (Bayern Atlas Beta, Karte: Bodenrichtwerte Bayern)

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Hinweis!!!

Quelle: www.stefan-spielvogel.de
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